Donnerstag, 30. April 2020

Lockerung der Betretungsverbote in Pflegeeinrichtungen

Lockerung der Betretungsverbote in Pflegeeinrichtungen
Missverständliche Berichterstattung in den Medien


Fakt ist:
·    Bisher wurde das Thema lediglich im Sozialausschuss des
Schleswig-Holsteinischen Landtags behandelt


·    Am Sonnabend den 02.05.2020 beschließt der
Schleswig-Holsteinische Landtag Maßnahmen.

Diese Maßnahmen sind nicht unmittelbar verbindlich sondern müssen von den Gesundheitsämtern der Kreise umgesetzt werden.


·    Die Gesundheitsämter der Kreise werden voraussichtlich über das Wochenende 02.05.2020 bis 03.05.2020 die Allgemeinverfügungen anpassen.

Diese nach dem Infektionsschutzgesetz rechtlich verbindliche Allgemeinverfügung gibt uns die Rahmenbedingungen für ein zu erarbeitendes Konzept für Besuchsregelungen.


·    Wir werden, sobald die Allgemeinverfügung vorliegt, voraussichtlich in der Woche ab 04.05.2020, das neue Konzept für Besuchsregelungen
erarbeiten.


·    Das Konzept muss wahrscheinlich mit dem Gesundheitsamt des
Kreises Segeberg abgestimmt oder von dort genehmigt werden.
Genaues ergibt sich aus der Allgemeinverfügung.


Eine neue Besuchsregelung gibt es sicher nicht vor
Montag dem 11.05.2020, wahrscheinlich eher später.

Wir werden informieren, sobald es etwas Neues gibt.
Bis dahin gelten die bestehenden Regelungen.