Donnerstag, 2. April 2020

Betreuung innerhalb der Wohngruppen

Der Protection Plan zum Schutz vulnerabler Gruppen in Einrichtungen der Pflege nach dem SGB XI sieht eine "kontaktreduzierende Kohortenbetreuung" vor. Wir versuchen dieser Vorgabe zu entsprechen und haben einige Veränderungen vorgenommen. Die Mahlzeiten werden wie beschrieben in folgenden Räumlichkeiten eingenommen:

Wohnbereiche 1/4/6 in den Wohnzimmern und neu im Lichthof 
Wohnbereiche 2/3/5 in den Wohnzimmern und im Gesellschaftsraum
Wohnbereiche   7/8  in den Wohnzimmern und neu in der Sitzecke bei Zimmer 714

Die Nutzung des Gartens ist wie nachfolgend beschrieben geregelt:

Wohnbereiche 1/4/6 Garten beim Lichthof, Terrasse Wohnbereich 1 und Terrassen Wohnbereich 6
Wohnbereiche 2/3/5 Garten beim Gesellschaftsraum
Wohnbereiche  7/8    alle Balkone und in Begleitung Terrasse am Springbrunnen 

Natürlich ist eine Trennung in sogenannte "Kohorten" aufgrund der dementiellen Krankheitsbilder  nicht zu garantieren, organisatorisch haben wir uns jedoch auf die Vorgaben des Ministeriums und der Heimaufsicht eingestellt. 

Für viele BewohnerInnen ist diese Veränderung sehr ungewohnt uns stößt nicht immer auf Zustimmung. Wir tun alles dafür die BewohnerInnen "aufzufangen" und ihnen eine Stütze zu sein.