Mittwoch, 29. Februar 2012

Regelprüfung des MDK ergab Gesamtnote 1,1

                          
Am 13.02.2012 und 14.02.2012 fand die jährliche Regelprüfung der Qualität gemäß § 114 SGB XI statt.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) wird von den Landesverbänden der
Pflegekassen beauftragt diese Prüfungen in zugelassenen Pflegeeinrichtungen durchzuführen. 
Ergänzt wird diese gesetzlich vorgeschriebene Prüfung von regelmäßigen, freiwilligen externen und internen Qualitätschecks im Rahmen unseres Qualitätsmanagements.
Erfreulicherweise konnten wir unsere sehr gute Note aus dem Vorjahr noch verbessern und erhielten jetzt die Gesamtnote 1,1. Das wiederum sehr gute Prüfungsergebnis bestätigt uns weiterhin in unseren Bestrebungen, den uns anvertrauten Menschen neben dem angemessenen Wohnambiente insbesondere fachlich fundierte und qualitativ hochwertige Pflege und Betreuung zukommen zu lassen. Die erfolgreiche Vermittlung von Lebensqualität drückt sich in einer glatten 1,0 bei der Bewohnerzufriedenheit aus. Dieses Ergebnis freut uns besonders.
Unser Dank gilt auch in diesem Jahr allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die gute, von großer Loyalität geprägte Zusammenarbeit. Besonders erwähnt werden muss Bereitschaft, sich kontinuierlich mit den vielen Neuerungen und Änderungen im Bereich der professionellen Pflege auseinander zu setzen und diese in die Arbeit zu integrieren.
Die aus der Prüfung erhaltenen Anregungen und Empfehlungen werden wir unverzüglich umsetzen und zum weiteren Vorantreiben des nie abgeschlossenen Qualitätsverbesserungsprozesses nutzen.