Freitag, 22. Februar 2013
Gesamtnote 1,1
am 05.02. und 06.02.2013 führte der Medizinische Dienst der Krankenversicherung im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen die Qualitätsprüfung nach § 114 SGB XI durch.
Der Prüfbericht ist uns inzwischen zugestellt, im Ergebnis zeigen sich keine wesentlichen Qualitätsdefizite in den Bereichen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Es gibt keinen Auflagenbescheid durch die Landesvertretungen der Pflegekassen Schleswig-Holstein. Auf Basis der Transparenzvereinbarung erreichten wir mit unserer Arbeit die Gesamtnote 1,1.
Das Ergebnis der Heimaufsicht, die parallel zum MDK eine Prüfung gemäß Prüfrichtlinie nach § 20 Abs. 9 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SBSTG) durchführte liegt uns noch nicht vor.
Wir sind stolz auf dieses Ergebnis und danken allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre professionelle Arbeit und ihren engagierten Einsatz.
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