Ab 01.06.2010 können wir nun auch Kurzzeitpflege anbieten. Wir haben einen Versorgungsvertrag und eine Vergütungsvereinbarung hierzu abgeschlossen.
Damit kann SCHEEL Altenpflegeheim jetzt
- Vollstationäre Pflege gemäß § 43 SGB XI
- Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI
- Kurzzeitpflege gemäß § 42 SGB XI
Wir freuen uns sehr unser Leistungsspektrum in dieser Hinsicht erweitert zu haben.