Dienstag, 22. Juni 2010

Versorgungsvertrag für Kurzzeitpflege

  
Ab 01.06.2010 können wir nun auch Kurzzeitpflege anbieten. Wir haben einen Versorgungsvertrag und eine Vergütungsvereinbarung hierzu abgeschlossen.

Damit kann SCHEEL Altenpflegeheim jetzt
  • Vollstationäre Pflege gemäß § 43 SGB XI
  • Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI
und
  • Kurzzeitpflege gemäß § 42 SGB XI
anbieten.

Wir freuen uns sehr unser Leistungsspektrum in dieser Hinsicht erweitert zu haben.