Donnerstag, 18. November 2010

Heimaufsicht und Sozialministerium erproben Entwurf der neuen Prüfrichtlinie

Heute fand in unserem Haus die Erprobung des Entwurfs einer Prüfrichtlinie nach § 20 Abs. 9 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) statt. Die Erprobung wird insgesamt in 15 Einrichtungen in Schleswig-Holstein durchgeführt und soll zukünftig die Prüfungen der Einrichtungen in Schleswig-Holstein transparenter, nachvollziehbarer und landesweit vergleichbar machen.

In der Erprobungsphase, an der auch wir heute teilnahmen, soll herausgefunden werden, ob die im Entwurf vorliegenden Fragen praxisnah sind und wo noch Nachbesserungen erforderlich werden. Natürlich wurden in den Prozess auch die Bewohnerbeiratsvorsitzende Gisela Wedemeyer und die Multiplikatoren Angelika Kahlert und Hans Jeenicke einbezogen.